Beitragsordnung

Beitrags- und Gebührenordnung des Tatami Samurai Judoclub Eutin (Stand Februar 2021)

§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder.
Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

§ 3 Beschlüsse und Bekanntmachungen
(1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Der Vorstand beschließt die Aufnahmegebühr und Umlagen.

(2) Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 20.02.2021 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

(3) Die Beitragsordnung wird durch Aushang oder im Internet bekannt gemacht und tritt dann in Kraft.

(4) Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.

(5) Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 4 Beiträge
 (1) Es werden die monatlichen Mitgliedsbeiträge in den Klassen wie folgt erhoben:

  • Erwachsene über 18 Jahre                                                                                               10,00 €
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre                                                                             7,00 €
  • Familienbeitrag mit Kindern (2 Erwachsene mit max. 3 Kindern)            20,00 €
                   jedes weitere Kind zusätzlich                                                                             5,00 €
  • Fördernde Mitglieder                                                                                                              4,00 €
  • Ehrenmitglieder                                                                                                                         — frei – (auf eigenen Wunsch)

(2) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

(3) Es wird eine einmalig Aufnahmegebühr in Höhe von 5,00 € pro Mitglied erhoben.

(4) Mitgliedsbeiträge sind pro Quartal im Voraus fällig und werden ausschließlich per SEPA- Lastschrifteinzugsverfahren durch den Kassenwart eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Eine Bareinzahlung oder Überweisung ist nicht möglich.
Für nicht eingelöste bzw. wegen Widerspruchs des Zahlungspflichtigen nicht eingelöste Lastschriften entstehende Gebühren sind vom Zahlungspflichtigen / Mitglied zu tragen. Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages / der Gebühren / der Umlage keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie eventuelle Rücklastschriften entstehende Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Verein nicht mitgeteilt hat.

(5) Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 2,50 € pro Mahnung erhoben. Bei gerichtlichen Mahnscheiden trägt der Zahlungspflichtige / das Mitglied die gesamten Kosten in voller Höhe.

(6) Für die jeweiligen Beiträge und Gebühren erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten durch den Verein zur Mitgliederverwaltung im Wege der elektronischen Datenverarbeitung. Diese Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

(6) Änderungen der persönlichen Angaben sowie Bankverbindungen sind schnellstmöglich dem Verein schriftlich mitzuteilen.

(7) Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.

§ 5 Vereinskonto

Bank                    : Sparkasse Holstein
BLZ                      : 21352240
BIC                       : NOLADEHOL21
Konto                  : 0179 2470 93
IBAN                   : DE13 2135 2240 0179 2470 93
Gläubiger-ID   : DE95ZZZ00002405896

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 6 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt kann nur zum Ende des Quartals erfolgen und muss 4 Wochen vor dem Quartalsende schriftlich dem Vorstand mitgeteilt werden. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

Die Beitragsordnung steht hier zum Download zur Verfügung: